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Mitgliedschaft als aktives Mitglied oder Fördermitglied

Aktives Mitglied
  • Jahresbeitrag aktive Mitglieder 60€/Jahr

  • ohne weitere Verpflichtungen

  • Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar

Aktive Mitglieder können auf freiwilliger Basis bei all unseren Projekten mitwirken und dabei sein. Ob Messe, Info- und Verkaufsstände, sonstigen Verkaufsaktionen, regionalen Kampagnen (z.B. Assistenzhunde willkommen) - Jeder wie er will und kann. Wir veranstalten zudem regelmäßige Helfertreffs, wo wir uns intern in geselliger Atmosphäre über die aktuellen Projekte austauschen, Ideen sammeln und weiteres Vorgehen besprechen. Bei der Mitgliederversammlung ist jedes aktive Mitglied stimmberechtigt.

Fördermitglied werden
  • Beitrag Fördermitgliedschaft frei wählbar

  • ohne weitere Verpflichtungen

  • Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar

Fördermitgliedschaften (passive Mitglieder) unterstützen uns mit einem frei wählbaren Betrag finanziell und können, auf Wunsch, über unsere Mail-Newsletter über aktuelle Projekte informiert werden oder als Zuhörer an Mitgliederversammlungen teilnehmen.



Weitere Möglichkeiten uns zu unterstützen:

Assistenzhunde willkommen. Aufkleber.
Assistenzhunde willkommen

Wir freuen uns über jede Einrichtung / Gastronomie / Behörde u. öffentliche Gebäude, die Zutritte für Assistenzhunde gestatten.

Als Zeichen dafür, stellen diesen Aufkleber kostenlos zur Verfügung.

Die Aufkleber können bequem über unser Kontaktformular bestellt werden.

Wutzi kaufen

Wutzi ist unser Vereinsmaskottchen.
Gerne könnt ihr Ihn für 10 € (zzgl. Versand) erwerben.
Sein Halstuch wird durch eine junge Frau, die selbst auf die Hilfe eines Assistenzhundes angewiesen ist, für uns kostenlos handgefertigt.
Die Gelder kommen unseren gemeinnützigen Projekten zugute.

#platzschaffenmitherz

Du hast Altkleider zuhause? Mit diesen kannst du gemeinnützige Vereine unterstützen!

Wir würden uns freuen, wenn du beim Voting für uns stimmst.

Betterplace.org

Spenden ist möglich über die Plattform betterplace.org.

Sie können einmalig spenden oder regelmäßige Spenden einrichten.
Die Spendensumme ist frei wählbar.
Verschiedene Bezahlmethoden sind möglich.

Hinweise

Der Verein für helfende Hunde e.V. ist vom Finanzamt Regensburg als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und gemäß §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Folglich können Sie Ihre Geld- und Sachspenden an unseren gemeinnützigen Verein gemäß §10b Abs.1 EStG von der Steuer absetzen.

Kleinspenden bis 200€ benötigen nur eine “einfache Spendenquittung”

Bei Zuwendungen bis 200€ genügt bereits ein Einzahlungs- bzw. ein Buchungsbeleg Ihrer Überweisung, den Sie zusammen mit unserer “einfachen Spendenquittung” Ihrem zuständigen Finanzamt vorlegen. Wichtig: Auf ihrem Buchungsbeleg müssen Name und Konto-Nr. von Ihnen und von uns (Empfänger), Ihr Zuwendungsbetrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. 

Amtliche Zuwendungsbestätigung bei Spenden über 200€

Sollten Sie sich dazu entschließen, eine Zuwendung an uns zu tätigen, die einen Betrag von 200€ übersteigt, so benötigen Sie von unserer Seite eine amtliche Zuwendungsbestätigung, die Sie später an Ihr Finanzamt weiterleiten. Diese Zuwendungsbestätigung bekommen Sie selbstverständlich von uns über dem Postweg zugesandt, sobald wir Ihre Spende erhalten haben. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir den Erhalt der Zuwendungsbestätigung sicherstellen können.

Spenden

Selbstverständlich können Sie auch direkt einfach via Banküberweisung spenden:

Verein für helfende Hunde e.V.
IBAN: DE09 7505 0000 0027 2275 45
BIC: BYLADEM1RBG
Sparkasse Regensburg

Hinweise

Der Verein für helfende Hunde e.V. ist vom Finanzamt Regensburg als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und gemäß §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Folglich können Sie Ihre Geld- und Sachspenden an unseren gemeinnützigen Verein gemäß §10b Abs.1 EStG von der Steuer absetzen.

Kleinspenden bis 200€ benötigen nur eine “einfache Spendenquittung”

Bei Zuwendungen bis 200€ genügt bereits ein Einzahlungs- bzw. ein Buchungsbeleg Ihrer Überweisung, den Sie zusammen mit unserer “einfachen Spendenquittung” Ihrem zuständigen Finanzamt vorlegen. Wichtig: Auf ihrem Buchungsbeleg müssen Name und Konto-Nr. von Ihnen und von uns (Empfänger), Ihr Zuwendungsbetrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. 

Amtliche Zuwendungsbestätigung bei Spenden über 200€

Sollten Sie sich dazu entschließen, eine Zuwendung an uns zu tätigen, die einen Betrag von 200€ übersteigt, so benötigen Sie von unserer Seite eine amtliche Zuwendungsbestätigung, die Sie später an Ihr Finanzamt weiterleiten. Diese Zuwendungsbestätigung bekommen Sie selbstverständlich von uns über dem Postweg zugesandt, sobald wir Ihre Spende erhalten haben. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir den Erhalt der Zuwendungsbestätigung sicherstellen können.