VEREIN FÜR HELFENDE HUNDE e.V.

Gemeinnütziger Verein aus Regenstauf

Hier entsteht unsere Hundekarte

für Stadt und Landkreis Regensburg

oder per WhatApp an 015678 / 722 444

oder per Mail an hundekarte@rote-pfote.de

 

Grundlegend dürfen Assistenzhunde in Geschäfte/Supermärkte mitgenommen werden (GG Art.3). Diese sind jedoch von Lebensmitteln fern zu halten.

Aus Erfahrung aus der Praxis, findet das jedoch nicht überall statt... Um Komplikationen zu vermeiden, bitten wir um vorherige Rücksprache.

Alle Angaben wurden auf Zuarbeit gemacht. 

Vielen Dank dafür, an die vielen Helfer!

Der Verein für helfende Hunde übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
Falls Informationen bzgl. der Zutrittsberechtigung von Hunden oder der Barrierefreiheit veraltet sind, nehmt bitte Kontakt mit uns auf.


Wir setzen uns in Stadt und Landkreis Regensburg für eine flächendeckende Zutrittsberechtigung für Assistenzhunde ein. Wir bitten alle Hunde- und Assistenzhundehalter wohlwollend mit der Zutrittserlaubnis umzugehen und dem jeweiligen Inhaber nicht zu einem negativen Urteil gegenüber Hunden zu bewegen.


Legende:


 Das grüne Symbol mit dem Hund bedeutet, dass hier Hunde erlaubt sind.


Der blaue Hund mit der roten Pfote bedeutet, dass hier nur Assistenzhunde erlaubt sind.


 

Das rote Symbol mit dem X sagt aus, dass hier keine Hunde erlaubt sind.

Links:

Ratgeber:Barrierefrei durch Regensburg


Barrierefrei wandern im Landkreis Regensburg

Barrierefreier Fahrradverleih in Bogen


Hier gibt es weitere Infos bzgl.

Leinen-pflicht.

Link zu:


Reiseinformationen

RVV: Gemäß der Beförderungs- und Tarifbestimmungen des Regensburger Verkehrsverbundes vom 01.01.2017

§ 12

(2) Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

(3) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.

(4) Zu § 12 Abs. 2 und 4 - Beförderung von Tieren - Kinder bis zum 12. Geburtstag sind als Aufsichtsperson für Hunde grundsätzlich nicht geeignet. Größere Hunde müssen in den Fahrzeugen an einer Leine geführt werden. 

(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Quelle: https://rvv.de/bef%C3%B6rderungs-und-tarifbestimmungen-ab-1.1.2017




Deutsche Bahn

Reisen mit Hund und anderen Haustieren im Fernverkehr

Blindenführ- und Begleithunde dürfen immer kostenlos mitfahren und müssen keinen Maulkorb tragen.

Quelle: https://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml

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